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   BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76   

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BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76 (https://dejure.org/1976,3390)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1976 - 1 StR 459/76 (https://dejure.org/1976,3390)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 (https://dejure.org/1976,3390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge - Voraussetzungen einer Schuldunfähigkeit aufgrund Alkoholeinflusses - Wirkungen eines Blutalkoholgehalts von über 4 Promille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72

    Fahrlässige Volltrunkenheit und Notzucht - Strafschwerende Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Das Urteil geht damit von einem Grad der Alkoholbeeinflussung aus, der nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o liegt, von der an in aller Regel Schuldunfähigkeit angenommen wird (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72, vom 7. Juni 1972 - 2 StR 209/72 und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).

    Wenn daher auch bei einer über 3 %o liegenden Blutalkoholkonzentration im allgemeinen selbst bei an Alkohol gewöhnten Tätern zumindest eine sehr erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden kann, so kommt es doch auf die Umstände des Einzelfalls an; sie können ergeben, daß ausnahmsweise die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (vgl. zu § 51 Abs. 1 aF StGB BGH, Urteile vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 - und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - sowie BGH GA 1974, 344).

  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Außerdem war zu erwägen, daß in der Regel die von der Rechtsordnung geforderte Stärke des Hemmungsvermögens der Bedeutung der Rechtsgüter zu entsprechen hat, deren Verletzung in Betracht kommt, gegenüber dem Anreiz zu schweren und gefährlichen Ausschreitungen - wie sie hier den Gegenstand des Schuldvorwurfs bilden - also hoch anzusetzen ist (BGHSt 14, 114, 116).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Das Urteil geht damit von einem Grad der Alkoholbeeinflussung aus, der nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o liegt, von der an in aller Regel Schuldunfähigkeit angenommen wird (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72, vom 7. Juni 1972 - 2 StR 209/72 und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).
  • BGH, 07.06.1972 - 2 StR 209/72

    Aufhebung der Zurechnungsfähigkeit eines Menschen infolge von starkem

    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Das Urteil geht damit von einem Grad der Alkoholbeeinflussung aus, der nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o liegt, von der an in aller Regel Schuldunfähigkeit angenommen wird (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72, vom 7. Juni 1972 - 2 StR 209/72 und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).
  • BGH, 17.05.1965 - II ZR 48/63
    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahin, daß jeder Mensch bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 %o zurechnungsunfähig ist (BGH GA 1974, 344; vgl. auch BGH VersR 1965, 656 mit Anm. Gaisbauer zu § 7 AKB).
  • BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Das Urteil geht damit von einem Grad der Alkoholbeeinflussung aus, der nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o liegt, von der an in aller Regel Schuldunfähigkeit angenommen wird (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72, vom 7. Juni 1972 - 2 StR 209/72 und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).
  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 50/73

    Verurteilung wegen Notzucht - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal

    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Wenn daher auch bei einer über 3 %o liegenden Blutalkoholkonzentration im allgemeinen selbst bei an Alkohol gewöhnten Tätern zumindest eine sehr erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden kann, so kommt es doch auf die Umstände des Einzelfalls an; sie können ergeben, daß ausnahmsweise die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (vgl. zu § 51 Abs. 1 aF StGB BGH, Urteile vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 - und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - sowie BGH GA 1974, 344).
  • RG, 28.02.1933 - I 180/33

    Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien

    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Die Strafkammer durfte dabei vor allem berücksichtigen, daß bei Prüfung der Frage, ob die freie Willensbestimmung des Täters durch alkoholbedingten Ausfall der Hemmungsfähigkeit gänzlich ausgeschlossen war, ein strenger Naßstab anzulegen ist, weil im Rausch ein höherer Grad von Selbstbeherrschung möglich ist und gefordert werden kann als bei Bewußtseinsstörungen organischen Ursprungs (RGSt 67, 149, 150; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1973 - 1 StR 489/73).
  • BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73

    Feststellung der Blutalkoholkonzentration des Täters - Aufhebung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76
    Die Strafkammer durfte dabei vor allem berücksichtigen, daß bei Prüfung der Frage, ob die freie Willensbestimmung des Täters durch alkoholbedingten Ausfall der Hemmungsfähigkeit gänzlich ausgeschlossen war, ein strenger Naßstab anzulegen ist, weil im Rausch ein höherer Grad von Selbstbeherrschung möglich ist und gefordert werden kann als bei Bewußtseinsstörungen organischen Ursprungs (RGSt 67, 149, 150; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1973 - 1 StR 489/73).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 - darauf hingewiesen, daß "der Höhe des Blutalkoholspiegels für die psychopathologische Beurteilung nur sehr eingeschränkte Bedeutung zugemessen (werden dürfe) und dafür erhöhtes Gewicht auf die Prüfung aller äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung gelegt" werden müsse (bei Holtz MDR 1977, 105; ebenso BGH GA 1974, 344; 1984, 124 f.; BGHR § 20 Blutalkoholkonzentration 1 bis 4, 6 und 9; § 21 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Daher können auch bei einer über 3 Promille liegenden Blutalkoholkonzentration bei alkoholgewöhnten Tätern die Umstände des Einzelfalls ergeben, daß die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).
  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte

    Wenn daher auch bei einer über 3 %o liegenden Blutalkoholkonzentration im allgemeinen selbst bei an Alkohol gewöhnten Tätern zumindest eine sehr erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden kann, so kommt es doch auf die Umstände des Einzelfalls an; sie können ergeben, daß ausnahmsweise die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76; BGH GA 1974, 344).
  • BGH, 01.03.1977 - 1 StR 844/76

    Umfang tatrichterlicher Begründungspflicht im Falle verminderter Schuldfähigkeit

    Dessen hätte es hier um so mehr bedurft, als in der Regel auch ein trinkgewohnter Täter bei einem Blutalkoholgehalt von 3, 0 %o schuldunfähig sein kann (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72, vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75, vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76).
  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 202/81

    Beurteilung der Schuldfähigkeit von alkoholisierten Tätern durch einen

    Daher können auch bei einer über 3 %o liegenden Blutalkoholkonzentration bei alkoholgewöhnten Tätern die Umstände des Einzelfalles ergeben, daß die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 - und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz der hochgradigen Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Schuldfähigkeit

    Mit der Annahme voller Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3, 5 %o befindet sich die Strafkammer außerhalb des Rahmens gesicherter medizinischer Erkenntnisse und der bisherigen Rechtsprechung, wonach bei Werten über 3 %o im allgemeinen selbst bei alkoholgewöhnten Tätern regelmäßig Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76), zumindest aber eine sehr erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden muß (vgl. BGH GA 1974, 344; Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76).
  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 828/76

    Ablehnung des von der Verteidigung vorsorglich gestellten Beweisantrags zur

    Es gibt jedoch nicht einmal einen allgemeinen Erfahrungssatz dahin, daß jeder Mensch bei einer Blutalkoholkonzentration von über 3 %o zurechnungsunfähig ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 mit weiteren Nachweisen).
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